Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand: 09.11.2014

§ 1. Geltungsbereich
Für die Cocktailbar Blue Lagoon – Vertreten durch Robin Kentsch - gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit.

§ 2. Zustandekommen / Stornierung des Vertrages
(1) Die Bestellung des Kunden ist ein bindendes Angebot. Blue Lagoon kann dieses Angebot innerhalb  von 4 Wochen durch Auftragsbestätigung annehmen.
(2) Eine Stornierung des Kunden hat in jedem Falle schriftlich zu erfolgen.  
(3) Bei Stornierung des Auftrages durch den Auftraggeber von bis zu 7 Kalendertagen vor dem vereinbarten Termin sind 30% der vereinbarten Mindestabnahme-Summe zur Zahlung fällig.

(4) Das Team Blue Lagoon ist berechtigt aus sachlich gerechtfertigten Gründen zurückzutreten (Beispiel: Höhere Gewalt, Sicherheit, Krankheit)


§ 3. Leistungen
(1) Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung.
 
(2) Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen abändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch Blue Lagoon.

§ 4. Preise
(1) Es gelten die Preise der Auftragsbestätigung.
 

(2) Aufgrund der Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG wird auf der Rechnung keine Mehrwertsteuer ausgeschrieben.

§ 5. Nebenkosten
(1) Ab einer Anfahrten von über 50 km, von Hattingen entfernt, wird dem Kunden jeder weitere gefahrene Kilometer mit einem Betrag von 0,30€ pro km in Rechnung gestellt.
(2) Messeausweise für den Barkeeper und ggf. weiteres Personal sowie Parkausweise werden vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
(3) Die Beschaffung von eventuell erforderlichen Genehmigungen oder Anmeldungen, z.B. GEMA   o. ä. liegt organisatorisch und kostenmäßig im Verantwortungsbereich des Kunden.
(4) Blue Lagoon haftet in keinem Falle für etwaige Nachforderungen, Kosten, Zuschläge oder Gebühren.

§ 6. Zahlungsbedingungen
(1) Soweit nichts anderes vereinbart ist die volle Höhe des Betrages bis zu 14 Tage nach der erbrachten Dienstleistung in vollem Umfang zu entrichten.
(2) Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist Blue Lagoon berechtigt, gemäß §288 Absatz 2 BGB Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 8 %, zu fordern.

§ 7. Auf- und Abbau
(1) Der Aufbau der Bar erfolgt in Abhängigkeit vom Beginn der Veranstaltung am Vortag oder am ersten Veranstaltungstag. Der Abbau erfolgt sogleich nach Ende der Veranstaltung oder nach Vereinbarung. Die Einzelheiten werden vorher mit dem Kunden abgesprochen.
(2) Der Veranstalter stellt für unsere Fahrzeuge kostenlose Parkmöglichkeiten am Aktionsort zu Verfügung.

§  8. Haftung
Der Kunde ist selbst dazu verpflichtet, im Veranstaltungs-und Barbereich den Boden gegen mögliche Beschädigungen von Saft-/ Eis- und Spirituosen Spritzern zu sichern. Für Schäden dieser Art ist Blue Lagoon daher nicht haftbar.

§ 9. Versicherungen
Die von Blue Lagoon  in die Veranstaltung eingebrachten Gegenstände, ggfs. Lichttechnik etc., werden durch den Auftraggeber gegen alle Gefahren versichert.

§ 10. Fehlende oder beschädigte Gegenstände
Fehlende und beschädigte Gegenstände einschließlich Gläser, die nicht durch das Personal von Blue Lagoon verursacht worden sind, werden dem Auftraggeber zum Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt.

§ 11. Verbindlichkeit des Vertrages
Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigen Teilen verbindlich. Dies gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.